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Lösungsorientiert,  persönlich, engagiert. 

Ich bin seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. In dieser Rolle habe ich vielseitige und abwechslungsreiche Erfahrungen in der anwaltlichen Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie leitenden Angestellten und Geschäftsführern und Vorständen gesammelt. Ich kenne daher die unterschiedlichen Perspektiven und kann diesen Erfahrungsschatz für Sie zielorientiert zur Durchsetzung Ihrer Interessen einsetzen. 
 

Ihre individuelle und persönliche Beratung sind mein Anliegen. Denn insbesondere das Arbeitsrecht erfordert eine besondere Empathie und Hingabe. Kommen Sie gerne auf mich zu. 

Rechtsanwalt
RECHTSANWALT
Ideenfindung

Sie sind Arbeitgeber? 

Als Arbeitgeber treffen Sie besondere Pflichten und tragen Sie das wirtschaftliche und unternehmerische Risiko. Deshalb ist es besonders wichtig, in jeder Situation die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken zu kennen. Dies gilt sowohl für das Tagesgeschäft, aber auch für den strategischen Weitblick und die unterschiedlichen Beteiligten und Gremien.

Freundliche Chefin

Sie sind leitender Angestellter? 

Als leitender Angestellter nehmen Sie eine tragende Rolle ein. Diese findet in Ihrem Arbeits- und Dienstvertrag, aber auch in etwaigen Aufhebungsverträgen Berücksichtigung und birgt häufig finanzielle und persönliche Risiken, die Ihnen bewusst sein und möglichst vermieden werden sollten. 

Team in der Besprechung

Sie sind Arbeitnehmer? 

Als Arbeitnehmer sind Ihr berufliches Vorankommen und Ihr Arbeitsverhältnis für Sie und Ihre Familie von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten genau kennen, wenn es um Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Arbeitszeugnis oder um Fragen rund um die Änderung oder den Abschluss Ihres Arbeitsvertrages geht.  

Geschäftsmann am Fenster

Sie sind Geschäftsführer oder Vorstand? 

Als Organ sind Sie in die Geschäftsführung Ihrer Gesellschaft eingebunden. Dabei gelten für Organe von Gesellschaften in der Regel andere Vorschriften als für Arbeitnehmer. Diese Besonderheiten gilt es zu kennen und zu berücksichtigen. 

Ideenfindung

Sie sind Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber treffen Sie besondere Pflichten und tragen Sie das wirtschaftliche und unternehmerische Risiko. Deshalb ist es besonders wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken in jeder Situation - sowohl im Tagesgeschäft als auch bei strategischen Fragen - zu kennen. Diese sind vielfältig und vielschichtig; häufig besteht darüber hinaus eine Wechselwirkung, die man kennen muss. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Syndikusrechsanwalt im HR-Bereich von Unternehmen (auch im Großkonzern) kenne ich die Fallstricke und kann ich auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz - auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren - zugreifen.

Gerne berate und unterstütze ich Sie bei Restrukturierungen, Massenentlassungen und Kündigungen, betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und etwaigen Verhandlungen sowie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände, Betriebsvereinbarungen oder Policies. 

Arbeitgeber

Sie sind Arbeitnehmer?

Als Arbeitnehmer sind Ihr berufliches Vorankommen und Ihr Arbeitsverhältnis für Sie und Ihre Familie von besonderer Bedeutung. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Rechte, aber auch Ihre Pflichten kennen, die zum Teil schon vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses einsetzen, aber auch darüber hinaus gehen können. 


Gerne berate und unterstütze ich Sie bei Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis stellen. Häufig liegt der Schwerpunkt dabei in der Beratung und Vertretung im Rahmen von Kündigungen oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Da hier häufig Fristen zu beachten sind, sollten Sie nicht zögern, sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu erkundigen. Darüber ergeben sich aber auch vor Begründung des Arbeitsverhältnisses oder im laufenden Arbeitsverhältnis, z.B. bei Veränderungen infolge von Versetzungen, Entsendungen oder einer Elternzeit, Konstellationen, die eine Beratung erfordern, um Rechtssicherheit zu haben. Gleiches kann nach einer Beendigung mit Blick auf Ihr Arbeitszeugnis oder ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gelten. 

Team in der Besprechung
Freundliche Chefin

Sie sind leitender Angestellter? 

Als leitender Angestellter nehmen Sie eine tragende Rolle ein. Diese findet in Ihrem Arbeits- und Dienstvertrag, aber auch in etwaigen Aufhebungsverträgen Berücksichtigung und birgt häufig finanzielle und persönliche Risiken, die Ihnen bewusst sein und möglichst vermieden werden sollten. 

Dabei unterscheiden sich die Rechte und Pflichten von leitenden Angestellten zu denen von anderen Arbeitnehmern, was sich auch auf Ihre tägliche Arbeit auswirken kann. 

Arbeitnehmer
leit. Angestellter

Sie sind Vorstand oder Geschäftsführer?

Als Organ sind Sie in die Geschäftsführung Ihrer Gesellschaft eingebunden. Sie vertreten Ihr Unternehmen nach außen und tragen besondere Verantwortung. Sie sind das "Gesicht" des Unternehmens. Dabei gelten für Organe von Gesellschaften in der Regel andere Vorschriften als für Arbeitnehmer. Diese Besonderheiten gilt es zu kennen und zu berücksichtigen. 

Gerne berate und unterstütze ich Sie im Rahmen der Verhandlungen von Dienstverträgen oder im Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses.

Geschäftsmann am Fenster
GF / Vorstand
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